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Pflicht zur Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen


Dichtheitsprüfung

Für viele mag es zwar nicht gerade alltäglich klingen, allerdings kommt es gar nicht so selten vor, dass plötzlich Handwerker vor der eigenen Haustür stehen, mit der dringenden Empfehlung, die Dichtheit der Abwasserrohre überprüfen zu lassen. Viele Hausbesitzer stellen sich dann oft die Frage, ob derartige Empfehlungen (bzw. Angebote) auch tatsächlich sinnvoll sind. Dazu kommen häufig noch Fragen zur Dichtheitsprüfung an sich, wie oft sie durchgeführt werden sollte, und ob ein solches Prozedere überhaupt sinnvoll ist. Die Antworten auf diese berechtigten Fragen können aus diesem Artikel entnommen werden.

Definition: Was ist eine Dichtheitsprüfung eigentlich?

Grundsätzlich ist bei der Dichtheitsprüfung von einem bestimmten Prüfverfahren die Rede, mit deren Hilfe bereits existierende Rohrleitungen auf ihre Dichtigkeit getestet werden. Eine solche Prüfung wird im Regelfall für Trinkwasser- und Abwasserleitungen durchgeführt. Dieses Verfahren ist notwendig, damit undichte Stellen in den Wasserleitungen so früh wie möglich erkannt und ausgebessert werden. Somit ist bei Abwasserleitungen zum Beispiel ein größerer Schutz für das Grundwasser gewährleistet, da austretendes Wasser aus diesen Leitungen das Grundwasser stark belasten kann. Bei Trinkwasserleitungen hingegen sorgt eine Dichtheitsprüfung vorrangig dafür, möglichst früh eventuelle Beschädigungen festzustellen, die größere Wasser- und Feuchtigkeitsschäden verursachen können.

Die Pflicht, solche Überprüfungen vornehmen zu lassen, betrifft sowohl private Hausbesitzer, als auch gewerbliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Hotels. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass bei jedem Gebäude diese Dichtheitsprüfungen vorgenommen werden müssen, die über eine eigene Abwasseranlage verfügen. Auf gesetzlicher Ebene wird diese Pflicht für Privatpersonen im § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegt. Was gewerbliches (bzw. kommunales) Abwasser angeht, so werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer EU-Richtlinie bestimmt.

Wichtige gesetzliche Vorgaben für die Prüfung

Wie bereits angedeutet, besteht für jedes Privathaus, und für jede kommunale und gewerbliche Einrichtung mit eigener Abwasseranlage die gesetzliche Pflicht, diese Abwasseranlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Bei privaten Trinkwasserleitungen hingegen muss eine Dichtheitsprüfung lediglich gemäß „DIN EN 806-4“ vorgenommen werden, sobald die Leitungen fertiggestellt wurden. Generell werden sämtliche relevanten Vorgaben zu diesen Dichtheitsprüfungen von mehreren gesetzlichen Regelungen festgelegt. Dazu zählt unter anderem das Landeswassergesetz, so wie ebenfalls die „DIN EN 1610“. Bei letzterem handelt es sich um eine Norm, die in erster Linie bei sanierten oder neu errichteten Anlagen angewendet wird. Sie sagt darüber hinaus, dass mithilfe von gezieltem Luft- oder Wasserdruck eine Druckprüfung der jeweiligen Wasserleitung vorgenommen werden kann.

Des Weiteren wird von der „DIN 1986-30“ festgelegt, wann und warum bereits bestehende Wasserleitungen geprüft werden sollen. Bei dieser Prüfvariante ist es auch möglich, das Verfahren mit deutlich weniger Druck durchzuführen. Geprüft werden müssen dabei sämtliche verlegten Leitungen für Misch- und Schmutzwasser. Außerdem werden auch noch Revisionsschächte geprüft, die mit einem offenen Gerinne versehen sind. Normalerweise ist es nicht weiter erforderlich, dass bei reinen Leitungen und Schächten für einfaches Regenwasser eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden muss – mit Ausnahme von Mischwassersystemen, die so konzipiert sind, dass bei ihnen keine Rückstausicherung gewährleistet ist.

Die einzelnen Normen & Gesetze im Detail

Was steht im Wasserhaushaltsgesetz?

Besonders von Bedeutung für Abwasserrohre (bzw. deren Dichtheit) ist § 60, Absatz 1, Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Dieser Paragraf legt fest, wie Abwasseranlagen errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen, sodass auch jederzeit eine funktionierende Abwasserbeseitigung gewährleistet ist. Im Umkehrschluss bedeutet das wiederum, dass jeder Eigentümer einer Immobilie dazu verpflichtet ist, die komplette Abwasseranlage des Gebäudes so weit instand zu halten, dass die Anlage über ihre Nutzungsdauer hinweg so einwandfrei wie möglich funktioniert.

Die Norm „DIN 1986-30“ im Detail

In dieser Norm werden die technischen Vorgaben (bzw. Normen) der Grundstücksentwässerung vorgegeben. Außerdem liegt sie fest, welche Schritte zur Wartung der Entwässerungsanlagen von Grundstücken und Gebäuden vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus legt die Norm noch in Form von Fristen fest, wie oft, bzw. in welchen Zeitabständen die Abwasserrohre geprüft werden sollten.

Wie sehen die Zeitabstände aus?

Laut der DIN 1986-30 sollten häusliche Abwasserleitungen nach Möglichkeit alle 20 Jahre überprüft werden. Sollte es sich bei der zu prüfenden Abwasseranlage jedoch um eine Neuanlage handeln, die unmittelbar nach ihrer Fertigstellung schon einmal entsprechend überprüft wurde, dann kann eine weitere Dichtheitsprüfung laut der DIN 1986-30 auch problemlos erst nach 30 Jahren vorgenommen werden. Nach diesem Verfahren sollte die nächste Dichtheitsprüfung allerdings wieder „schon“ nach 20 Jahren erfolgen.

Wobei es noch bedeutungsvoll ist zu erwähnen, dass die Regelung dieser Zeitspannen gemäß dieser Norm nur eine Empfehlung in Form von Richtlinien ist, und es daher nicht verpflichtend ist, diese Zeitabstände auch zwangsläufig einzuhalten. Für die tatsächliche Regelung, wie oft eine derartige Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, sind hierzulande vielmehr die Bundesländer, Städte und Kommunen zuständig. Weiterhin gelten für Wasserschutzgebiete meistens vergleichsweise kürzere Fristen. Um mehr über die Regelung einer bestimmten Gegend zu erfahren, empfiehlt sich eine Anfrage bei der jeweiligen Kommunal- oder Stadtverwaltung.

Wie läuft eine Dichtheitsprüfung ab?

Bevor mit dem eigentlichen Prüfverfahren begonnen werden kann, muss das Rohrsystem an sich noch vernünftig gereinigt werden. Dadurch werden Ablagerungen im Rohrsystem entfernt, sodass die Dichtigkeitsprüfung beginnen kann. Dies ist allerdings nicht die einzige Methode zur Überprüfung der Kanaldichte. Je nachdem, welche Gegebenheiten bestehen, können dazu auch andere Methoden angewendet werden. Zu diesen alternativen Vorgehensweisen zählt eine Dichtheitsprüfung mit Wasser ohne Luftdruck, sowie eine derartige Prüfung ohne Wasser-, dafür aber mit Luftdruck. Eine rein optische Inspektion kann je nach Sachlage ebenfalls infrage kommen.

Die Notwendigkeit eines Sachkundigen

Welches Prüfverfahren letztendlich zum Einsatz kommt, wird von einem Fachmann festgelegt, damit auch ein richtiger Nachweis über die Dichtigkeit der Leitungen erbracht werden kann. Der jeweilige Fachmann sollte sich daher nicht nur mit den technischen Aspekten des Verfahrens auskennen, sondern auch über die gesetzliche Lage (wie die Anforderungen) Bescheid wissen. Dass Dichtheitsprüfungen nur von entsprechenden Fachleuten vollzogen werden dürfen, wurde vom Gesetzgeber bestimmt. Die Sachkundigen sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen ihre Fähigkeiten und ihre Fachkompetenz vor den Gremien unabhängiger Prüfinstitutionen nachzuweisen. Und nur diese Fachleute haben die Legitimation, den jeweiligen Hauseigentümern ein Dokument auszustellen, welches als Ergebnisnachweis der Kanaldichtheitsprüfung gilt.

Die Prüfungsmethoden

Die optische Inspektion

Hierbei spricht man von einem Verfahren, in dem eine Kamera durch die Leitungen geführt wird. Damit die Kamera möglichst viel sehen kann, ist es umso wichtiger, im Vorfeld eine Kanalreinigung durchgeführt zu haben. Ist das Leitungssystem allerdings zu verzweigt konstruiert, dann kann unter Umständen keine Inspektion dieser Art vorgenommen werden.

Dichtheitsprüfung – mit Wasser & ohne Luftdruck

Bevor mit diesem Prüfverfahren begonnen werden kann, müssen die zu behandelnden Leitungen erst mal gesperrt werden. Zu diesem Zweck werden häufig Luftkissen an den betreffenden Stellen in den Leitungen aufgeblasen, damit die Leitungen während der Prüfung auch sicher abgesperrt sind. Hinterher kommt dann für etwa 15 Minuten Wasser in die Leitungen. Wenn im Laufe dieser viertel Stunde wenig oder gar kein Wasser zugeführt werden muss, kann man davon ausgehen, dass die Leitung auch wirklich dicht ist.

Dichtheitsprüfung – mit Luftdruck & ohne Wasser

Auch bei dieser Methode ist es entscheidend, dass die zu prüfenden Leitungen zunächst sicher gesperrt werden. Im Anschluss wird kein Wasser, sondern unter Druck Luft in die Wasserleitungen gepustet. Und dieser Druck ist es dann, der im Laufe der Kanaldichtheitsprüfung gemessen und analysiert wird. Ist der Druckabfall zu groß, dann weist dies auf eine undichte Leitung hin. Sollte sich der Druckabfall während der Prüfung allerdings in einem gewissen Toleranzbereich befinden, dann gilt die geprüfte Leitung als dicht und sicher.

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